Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen
Räumlichkeiten des Hotels sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Vertragspartner ist
der Gast und das Hotel. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.
Das Hotel kann eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.
einseitig gelöst werden.
Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
Inanspruchnahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Hotelleitung.
mitteilen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Eine Teilnehmerliste ist spätestens einen Tag vor der Anreise zu
übermitteln.
auf Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Rückgabe
dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service – Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
und größere Geldbeträge müssen bei der Hotelleitung im Safe aufbewahrt werden.
Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den brandpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Parkhotels, die bei Aus- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hotels. Das Hotel haftet nicht für Schäden an
Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör.
Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Punkt 12.
Rechnungen gestellt:
Stornierungsbedingungen für Zimmer:
Das PARKHOTEL Neubrandenburg bemüht sich in diesem Fall nicht in Anspruch genommene Zimmer, Veranstaltungs-, Konferenzräume und
Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich
vereinbarten Zimmer, Veranstaltungs-, Konferenzräume und Arrangements hat der Gast für die Dauer des Vertrages und unter
Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
Anspruch auf Zahlung der Miete, je nach dem zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen
Leistungen vorgesehen waren, hat das Hotel auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung
ergeben sich aus der Anfragebestätigung des Hotels sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche
Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Falle gilt Punkt 16 der
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es die Veranstaltung absagen.
und der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommend gültige Bestimmung.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.