Parkhotel Neubrandenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen

Räumlichkeiten des Hotels sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Vertragspartner ist

der Gast und das Hotel. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.

Das Hotel kann eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

 

  1. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag kann nicht

einseitig gelöst werden.

  1. Soweit die gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach

Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  2. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 22:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
  3. Reservierte Veranstaltungs- und Konferenzräume stehen den Gästen nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine

Inanspruchnahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Hotelleitung.

  1. Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens eine Woche vor dem Termin der Veranstaltung

mitteilen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Eine Teilnehmerliste ist spätestens einen Tag vor der Anreise zu

übermitteln.

  1. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und

auf Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Rückgabe

dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  1. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger von den Teilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.
  2. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche

Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service – Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

  1. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände

und größere Geldbeträge müssen bei der Hotelleitung im Safe aufbewahrt werden.

  1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung der Hotelleitung nicht gestattet.

Sämtliches mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den brandpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Parkhotels, die bei Aus- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

 

 

 

  1. a) Das Hotel ist bemüht, Werkaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
  2. b) Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt

die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

  1. c) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes zurückgesandt.
  2. d) Jede Haftung des Hotels zu oben genannten Punkten a) bis c) ist ausgeschlossen.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein

Verwahrungsvertrag zu Stande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hotels. Das Hotel haftet nicht für Schäden an

Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör.

  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Anzeige des

Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Punkt 12.

  1. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Veranstaltungs-, Konferenzräumen und Arrangements werden in

Rechnungen gestellt:

Stornierungsbedingungen für Zimmer:

  1. a) bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei
  2. b) bei Nichtanreise 100% der vereinbarten Leistungen

Das PARKHOTEL Neubrandenburg bemüht sich in diesem Fall nicht in Anspruch genommene Zimmer, Veranstaltungs-, Konferenzräume und

Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich

vereinbarten Zimmer, Veranstaltungs-, Konferenzräume und Arrangements hat der Gast für die Dauer des Vertrages und unter

Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

  1. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den

Anspruch auf Zahlung der Miete, je nach dem zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen

Leistungen vorgesehen waren, hat das Hotel auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung

ergeben sich aus der Anfragebestätigung des Hotels sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche

Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Falle gilt Punkt 16 der

allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit

oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es die Veranstaltung absagen.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neubrandenburg.
  2. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages

und der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommend gültige Bestimmung.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

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